Das aktuelle Leitungsgremium der Ev.-Luth. St.-Jakobus-Kirchengemeinde Minden, der sogenannte Kreis der Bevollmächtigten (auch Bevollmächtigten Ausschuss genannt), hat dem Gemeindepädagogen dieser Kirchengemeinde, Stefan Nowak, fristgerecht zum 31.3.2025 gekündigt. Diese Kündigung hat für Irritationen in der Gemeindeöffentlichkeit gesorgt. Wir, der Bevollmächtigten Ausschuss und ich als Superintendent, können uns aktuell leider nicht zu den Gründen der Kündigung äußern. Ich hatte nach Ausstellung der Kündigung S. Nowak angeboten, die Kommunikation dieser Kündigung gemeinsam zu verabreden. Dazu war er nicht bereit und hat dies ausdrücklich abgelehnt. Am 18. Dezember 2024 hat der Bevollmächtigten Ausschuss auf einer Sondersitzung des Gemeindebeirates der Ev.-Luth. St.-Jakobus-Kirchengemeinde darüber informiert, dass die Kündigung zum 31.3.2025 ausgesprochen wurde. Wir haben dabei vermieden, die Gründe zu benennen, da die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht am 9.1.2025 noch bevorstand und wir keinen Rechtsfehler begehen wollten. Nur Stefan Nowak selbst hätte uns die Erlaubnis geben dürfen, den Gemeindebeirat über die Gründe der Kündigung zu informieren. Er nahm an der Sitzung teil, hat uns aber keine Erlaubnis erteilt, obwohl er dazu von Mitgliedern des Gemeindebeirates aufgefordert wurde. Stattdessen hat er anschließend eine Beschwerde bei der für die Ev. Kirche v. Westfalen zuständigen Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eingereicht. Außerdem hat er eine Kündigungsschutzklage eingereicht und das Angebot des Arbeitsgerichtes zur gütlichen Einigung abgelehnt. Nun hat die Rechtsabteilung im Landeskirchenamt der Ev. Kirche v. Westfalen uns inzwischen dringend geraten, keine Auskunft über die Gründe der Kündigung zu geben, bis das Arbeitsgericht in diesem Fall am 18. März ein Urteil sprechen sollte. Daraufhin hat der Bevollmächtigten Ausschuss entschieden, die bereits für den 17.2.2025 geplante Gemeindeversammlung, die über die Hintergründe der Kündigung informieren sollte, nicht durchzuführen. Der für 18. März anberaumte Gerichtstermin fand letztlich nicht statt, weil Stefan Nowak erfolgreich eine Fristverlängerung beantragt hatte. Inzwischen ist der Gerichtstermin ein weiteres Mal verschoben worden, nun auf den 3. Juni.
Diese Verschiebungen bedauere ich außerordentlich, denn dadurch verschiebt sich leider auch die Möglichkeit, über die Gründe der Kündigung öffentlich kommunizieren zu können. Dies wurde uns inzwischen von der Datenschutzbeauftragten der Ev. Kirche in Deutschland (EKD), bei der uns Stefan Nowak angezeigt hatte, bekräftigt. Dennoch hat am 9. April eine vom Bevollmächtigten Ausschuss geplante Informationsveranstaltung im St. Jakobus-Gemeindezentrum stattgefunden. Auf dieser Informationsveranstaltung wurde über die Zukunft der Arbeit in der Ev.-luth. St. Jakobus-Kirchengemeinde informiert.
Tatsache ist, dass diese Kündigung nicht willkürlich ausgesprochen worden ist. Ihr gingen zahlreiche Gespräche mit S. Nowak voraus, in denen ihm die Gründe klar kommuniziert worden sind.
Die Kinder- und Jugendarbeit der Ev.-Luth. St.-Jakobus-Kirchengemeinde wird nach der Entlassung des Gemeindepädagogen Stefan Nowak neu aufgestellt und fortgesetzt werden.
Auch die für Sonntag, 18.5.2025, geplante Konfirmation in der St.-Jakobus-Kirchengemeinde wird stattfinden.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass nähere Auskünfte zum jetzigen Zeitpunkt aus den oben genannten Gründen nicht erteilt werden können.
Der Bevollmächtigten Ausschuss als Leitungsgremium der Kirchengemeinde und der Kreissynodalvorstand als Leitungsgremium des Ev. Kirchenkreises Minden und auch ich ganz persönlich bedauern, dass es trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, die Kündigung abzuwenden.
Michael Mertins