Minden. Sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Mecklenburg-Vorpommern hat die AfD (Alternative für Deutschland) unlängst bei den Landtagswahlen extrem viele Sitze hinzugewonnen. Dass diese Entwicklung nicht nur viele Menschen in den betroffenen Bundesländern beschäftigt und beunruhigt, sondern auch vor Ort im Mühlenkreis, wurde gestern Abend im Albert-Schweitzer-Haus deutlich. Dorthin hatte der Evangelische Kirchenkreis Minden zu einer Podiumsdiskussion zum „Grundsatzprogramm der AfD“ eingeladen – und der Saal war mit rund 100 Gästen bis zum letzten Platz besetzt.

Gebannt folgte das Publikum den Ausführungen der drei Redner auf dem Podium. Es waren dies Prof. Dr. Manuel Brunner, der als Staats- und Verfassungsrechtler an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen lehrt, Michael Mertins, Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Minden und Vorsitzender des „Ständigen Ausschusses für politische Verantwortung“ der Landeskirche, sowie Oliver Roth, Sozialwissenschaftler und Leiter des Arbeitsbereichs Flucht und Migration beim Kirchenkreis Minden. Im Laufe des Abends beleuchteten die Drei diverse Punkte aus dem Grundsatzprogramm der AfD von 2016 aus juristischer, theologischer und sozialer Perspektive. Hier ein paar Eindrücke von den Inhalten der Diskussion.

Gleich zu Beginn verdeutlichte Brunner, dass die AfD bei ihren Vorstellungen, was Nationalität ausmacht, von anderen Voraussetzungen ausgeht als das Grundgesetz. Die AfD beziehe sich auf eine „Kulturnation“, bei der die Zugehörigkeit zu einer Nation aus der Sprache, gemeinsamen kulturellen Wurzeln und Gepflogenheiten entstehe. Hinter dem Grundgesetz stehe hingegen die Vorstellung von einer „Staatsnation“, bei der die Staatszugehörigkeit definiere, wer dazu gehöre. Vor Staaten, deren Ziel es sei, Kultur zu formen und festzuschreiben, müsse man sich generell hüten, sagte Brunner. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sei hingegen festgehalten, dass Kultur sich hierzulande frei und aus sich heraus entwickeln könne und solle.

Während das Grundgesetz die Würde des Menschen für unantastbar erkläre und die Religionsfreiheit als vorbehaltloses Grundrecht definiere, knüpfe die AfD menschliche Würde an Bedingungen und sehe Muslime als Bedrohung für das Land, seine Kultur und Identität. Gern betone die Partei, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei, erläuterte Roth. Kriminell gewordenen Migranten würde die AfD gern die Staatszugehörigkeit absprechen. Tatsächlich sei Deutschland zwar kein typisches Einwanderungsland wie etwa Amerika oder Kanada, habe aber im Laufe seiner Geschichte schon mehrfach Menschen von außen ins Land geholt. Brunner führte hierzu als Beispiel die Hugenotten zur Zeit Friedrichs des Großen und die Gastarbeiter in den 1950er Jahren an.

Bezüglich christlicher Kirchen differenziere die AfD zwischen „Kirchensteuerkirchen“, die sie kritisch sehe, und anderen Kirchen, also Freikirchen, erklärte Mertins. Das widerspreche nicht nur der in der deutschen Verfassung zugesagten Freiheit des Glaubens, sondern erinnere auch stark an die Konflikte zur Zeit des Nationalsozialismus. Während die „Deutschen Christen“ Kirche nach nationalsozialistischen Vorstellungen gestalten wollten, betonte die „Bekennende Kirche“ u. a. mit der Barmer Theologischen Erklärung von 1934 die prinzipielle Unabhängigkeit des christlichen Glaubens von Staat und Politik.

Insgesamt stünden durch das Grundsatzprogramm der AfD und die aktuelle politische Entwicklung die plurale Gesellschaft und die Demokratie auf dem Prüfstand, fassten Brunner, Mertins und Roth am Ende der Diskussion ihre Gedanken zusammen.