Kreissynodalvorstand

Der Kreissynodalvorstand (KSV) leitet im Auftrag der Synode den Kirchenkreis. Laut Kirchenordnung besteht ein KSV aus der Superintendentin bzw. dem Superintendentin, der Assessorin bzw. dem Assessor (Stellvertretung des Superintendenten), der oder dem Scriba (Schriftführung) und mindestens fünf, höchstens neun weiteren Mitgliedern (Synodalälteste).

Während die drei ersten Ämter stets mit Pfarrerinnen und Pfarrern besetzt werden, sind die Synodalältesten immer Laien, also keine Theologen. Der Vorsitz des Kreissynodalvorstands und der Synode liegt beim Superintendenten bzw. der Superintendentin.

Der KSV wird von der Synode für acht Jahre gewählt.

Mitglieder des Kreissynodalvorstands sind im Kirchenkreis Minden:

  • Superintendent Michael Mertins (Vorsitz)
  • Pfarrer Bernhard Speller (Assessor)
  • Pfarrer Oliver Vogelsmeier (Scriba)
  • Ernst-Friedrich Brandt
  • Jan Drees
  • Kerstin Horstmeier
  • Cord Neuhaus
  • Kira Lepsien
  • Pfarrerin Mirjam Philipps

Der Kreissynodalvorstand kommt alle vier Wochen zusammen.

 

Zu den Aufgaben dieses Gremiums gehören:

  • Vorbereitung der Kreissynoden
  • Aufsicht über Umsetzung von Beschlüssen der Synode
  • Aufsicht über das Rechnungswesen des Kirchenkreises
  • Begutachtung von Vorlagen der Kirchenleitung
  • Berufung von haupt- und nebenberuflich Mitarbeitenden des Kirchenkreises
  • Vertretung des Kirchenkreises in rechtlichen Fragen