
Kantorat des Kirchenkreises
In der Evangelischen Kirche von Westfalen ist das Amt des „Kreiskantors“ beziehungsweise der „Kreiskantorin“ dafür vorgesehen, die Kirchenkreise und die Gemeinden in allen kirchenmusikalischen Fragen zu beraten und zu begleiten. Kreiskantorinnen und -kantoren fördern auf verschiedene Weise die Kirchenmusik und halten den Kontakt zu den entsprechenden landeskirchlichen Gremien.
Schwerpunkte liegen dabei darauf, Fortbildungen durchzuführen, D- und C-Kurse für Organistinnen und Organisten anzubieten, übergemeindliche Projekte zu initiieren, auch außergewöhnliche sowie innovative Impulse aufzugreifen und nebenamtliche Kirchenmusiker beziehungsweise -musikerinnen zu betreuen.