Trauung

Was ist die kirchliche Trauung?

Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung wie z. B. die Taufe oder die Konfirmation auch. Das Paar bekennt sich vor Gott und vor der Gemeinde zueinander. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin spricht den Eheleuten den Segen Gottes zu.

Kann ein Paar nur getraut werden, wenn es standesamtlich geheiratet hat?

Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist.

Muss man in der evangelischen Kirche sein, um kirchlich heiraten zu können?

Wenigstens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche sein.

Was ist zur Vorbereitung einer Trauung zu tun?

Wenn eine Trauung geplant ist, sollte zunächst einmal rechtzeitig der zuständige Pfarrer bzw. die zuständige Pfarrerin informiert werden, damit die Trauung zum Wunschtermin stattfinden kann. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer statt, die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis von christlicher Ehe.

Ist es möglich, in einer Kirche zu heiraten, zu deren Gemeinde man nicht gehört?

Zuständig für die Trauung ist normalerweise der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin der gewünschten Kirche wenden.

Muss der Ortspfarrer bzw. die Ortspfarrerin die Trauung durchführen?

In der Regel vollzieht die Pfarrerin bzw. der Pfarrer die Trauung, die bzw. der an der für die Trauung gewählten Kirche zuständig ist. Wenn jemand anders die Trauung durchführen soll, z.B. ein befreundeter Pfarrer, muss der zuständige Ortspfarrer bzw. die zuständige Ortspfarrerin einverstanden sein und ein so genanntes „Dimissiorale“ (= lateinisch „Entlass-Schein“) geben.

Darf bei einer evangelischen Trauung ein Ehepartner katholisch sein?

Ja. Wenn ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche gehört, kann durchaus eine evangelische Trauung stattfinden. Voraussetzung ist, dass sich der römisch-katholische Ehepartner von seiner Kirche die Lizenz zum Eingehen einer sogenannten „Mischehe“ geben lässt. Außerdem muss er sich von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus befreien lassen. In diesem Fall wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt und der katholische Ehepartner behält seine Rechte als Mitglied der katholischen Kirche.

Ist eine ökumenische Trauung möglich?

Nein. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es ist entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand möglich oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet.
Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen.
Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.

Unter welchen Umständen ist eine evangelische Trauung ausgeschlossen?

Eine evangelische Trauung ist nicht möglich, wenn das Brautpaar nicht standesamtlich verheiratet ist oder wenn einer der Ehepartner nicht Mitglied einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft ist (z.B. ein christlich-muslimisches Paar).

Gehört einer der Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann allerdings eine gottesdienstliche Feier anlässlich der Eheschließung stattfinden. Eine solche  Feier ist keine Trauung und wird auch nicht ins Stammbuch eingetragen. Es kann allerdings eine Bescheinigung ausgestellt werden.

Weiterhin ist keine evangelische Trauung möglich, wenn das Paar durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin einer anderen christlichen Kirche oder durch einen Beauftragten einer anderen Religionsgemeinschaft bereits getraut worden ist oder wenn dies beabsichtigt ist.
Ein Hinderungsgrund ist es auch, wenn ein Ehepartner sich so verhält, dass das Wort Gottes oder die Kirche verächtlich gemacht wird oder wenn die Trauung in der Gemeinde Ärgernis erregen würde. Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin bzw. des Pfarrers liegt.

Kann ein geschiedener Mensch kirchlich ein zweites Mal heiraten?

Ist ein Ehepartner geschieden, liegt die Entscheidung über eine kirchliche Trauung in der seelsorglichen Verantwortung des Pfarrers bzw. der Pfarrerin.

Können gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft haben amtlich registrieren lassen, kirchlich getraut werden?

Ja. Die kirchliche Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit evangelischen Ehepartnern ist in der Evangelischen Kirche von Westfalen möglich.

An welchen Wochentagen können kirchliche Trauungen stattfinden?

Den Tag der Trauung kann grundsätzlich das Brautpaar bestimmen. Trauungen sollen allerdings nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind Trauungen eher unüblich.

Kann anlässlich eines Ehejubiläums ein Gottesdienst stattfinden?

Ja. In vielen Gemeinden kann anlässlich eines besonderen Hochzeitstags ein Gottesdienst gefeiert werden, wenn das Ehepaar dies wünscht. Dabei handelt es sich nicht um eine Wiederholung der Trauung.