Buß- und Bettag
Der Buß- und Bettag ist ein kirchlicher Feiertag mit wechselvoller Geschichte. Heutzutage wird er in den evangelischen Kirchen Deutschlands immer am letzten Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres begangen. (Der letzte Sonntag des Kirchenjahres ist der Ewigkeitssonntag, der wiederum der letzte Sonntag vor der Adventszeit ist.)
Den ersten Buß- und Bettag gab es 1532 in Straßburg als Reaktion auf die Türkenkriege. Insgesamt kam es dann im 16. und 17. Jahrhundert zu einer regelrechten Inflation von Buß- und Bettagen. Noch 1878 gab es in den deutschen Ländern 47 Buß- und Bettage an 24 verschiedenen Terminen.
Ein einheitlicher Termin wurde erstmals 1852 von der Eisenacher Konferenz vorgeschlagen. Letztlich konnte die Idee aber nicht umgesetzt werden. Erst 1934 gelang es der Evangelischen Kirche in Deutschland, ein fest stehendes Datum zu definieren. Mit Erlass von Adolf Hitler wurde der Buß- und Bettag jedoch bereits fünf Jahre später auf einen Sonntag verlegt und damit im Grunde als Feiertag abgeschafft.
Ab 1981 gab es den Buß- und Bettag dann wieder in der gesamten Bundesrepublik Deutschlands als gesetzlichen Feiertag mittwochs vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres. 1995 wurde diese Regelung – zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung – erneut außer Kraft gesetzt.
In einem Bundesland, in Sachsen, ist der Buß- und Bettag gesetzlicher Feiertag und damit arbeitsfrei geblieben.
Da der Buß- und Bettag also fast überall in Deutschland Arbeitstag ist, finden Gottesdienste in der Regel nachmittags oder abends statt. Inhaltlich widmen sich Buß- und Bettags-Gottesdienste insbesondere der Besinnung auf politische Verantwortung und der gemeinsamen Beichte.
In der Evangelischen Kirche gibt es keine Bußhandlungen wie z. B. „in Sack und Asche zu gehen“. Mit „Buße“ sind vielmehr innere Einkehr sowie gegebenenfalls Sinneswandel und Umkehr gemeint.