Bestattung

Was geschieht bei einer kirchlichen Bestattungsfeier?

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung, mit der die Kirche Verstorbene zu Grabe geleitet. Dabei wird die Auferstehung der Toten verkündigt und die Trauergemeinde gedenkt des Verstorbenen und seines Lebens.

Kirchliche Bestattungen werden nach der gültigen Gottesdienst-Ordnung gestaltet. Diese Gottesdienst-Ordnung wird auch „Agende“ genannt. Bei der Planung können persönliche Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen, z. B. zur Liedauswahl, berücksichtigt werden. Bitte besprechen Sie solche Wünsche gegebenenfalls mit Ihrer Pfarrerin bzw. Ihrem Pfarrer.

Vor der Bestattung macht der Pfarrer bzw. die Pfarrerin einen seelsorglichen Trauerbesuch bei den Hinterbliebenen. Bei diesem Besuch können Sie besprechen, wie der Bestattungs-Gottesdienst gestaltet werden soll.

Kann kirchlich bestattet werden, wer nicht oder nicht mehr der Kirche angehört?

In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Verstorbene, die nicht oder nicht mehr Glieder der evangelischen Kirche waren, können jedoch ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt scheint. Hat der Verstorbene ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann er nicht kirchlich bestattet werden, auch dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Hinterbliebenen ist. In diesem Fall sieht die Kirchenordnung vor, dass die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen dennoch seelsorglich begleitet.

Kann ein Kind kirchlich bestattet werden, wenn es noch nicht getauft war?

Ja. Wenn ein Kind stirbt, bevor es durch die Taufe Glied der Kirche wurde, kann es kirchlich bestattet werden, wenn die Eltern oder Pflegeeltern es wünschen.

Kann auf einem evangelischen Friedhof jemand bestattet werden, der nicht zur evangelischen Kirche gehört hat?

Ja: Auf evangelischen Friedhöfen werden in der Regel nicht nur evangelische Christen bestattet. Das gilt jedenfalls dann, wenn der evangelische Friedhof ein sogenannter „Monopolfriedhof“ ist, also der einzige vor Ort. Ist ein weiterer Friedhof in erreichbarer Nähe, kann der Kirchenvorstand beschließen, nur die Bestattung von Personen zuzulassen, die Mitglied der evangelischen Kirche waren.