Wuppertal. Die Evangelischen Kirchen und die Diakonie in NRW haben in Wuppertal einen gemeinsamen Verbund zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegründet. Eine entsprechende Erklärung unterzeichneten die Leitungen der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe vor Medienvertreter*innen.
Innerhalb Deutschlands bilden die Evangelische Kirche und die Diakonie neun entsprechende Verbünde. Am 13. Dezember 2023 hatten sich Evangelische Kirche und Diakonie gegenüber der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) des Bundes zu einheitlichen
Standards der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt und zur Gründung unabhängiger, regionaler Aufarbeitungskommissionen verpflichtet.
Der Koordinator des „Verbundes West“, Vizepräses Christoph Pistorius (Düsseldorf), berichtete anlässlich der Unterzeichnung von den bereits erfolgten Vorarbeiten: Dazu gehörten die Klärung von Budgetfragen, die Ausschreibung einer Stelle für die Geschäftsführung der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission sowie Vorplanungen für eine Forumsveranstaltung für Betroffene in NRW. „Grundlegend ist stets die Teilhabe der Betroffenen, es geht immer darum, ihr erlittenes Leid und widerfahrenes Unrecht anzuerkennen“, erklärte Pistorius.
„Die unabhängigen regionalen Aufarbeitungskommissionen sind ein wichtiger Bestandteil für eine standardisierte und umfassende Aufarbeitung aller Fälle von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie“, erklärte Kirsten Schwenke, Vorständin der Diakonie RWL. Die Geschäftsführung werde ihren Sitz in der „Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ (FUVSS) der Diakonie RWL haben, die Geschäftsstelle solle noch im Frühjahr eingerichtet werden. Auch die Diakonie stehe fest hinter dem Grundsatz der direkten Mitentscheidung von Betroffenenvertreter*innen. Auch setze sich die Diakonie dafür ein, dass das angekündigte staatliche Aufarbeitungsgesetz kommt. „Dieses Gesetz würde betroffenen Personen einen Rechtsanspruch auf Aufarbeitung ihrer Fälle geben – und zwar nach einheitlichen und klar definierten Standards“, sagte Schwenke.
In der zu bildenden Kommission werden unabhängige Expert*innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung, Betroffene sowie Vertreter*innen der Landeskirchen und der Diakonie zusammenarbeiten. Die unabhängigen Expert*innen werden durch die Landesregierung benannt und die Betroffenen von einer noch zu bildenden Betroffenenvertretung. Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören.
(Beitrag vom Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen / Stabstelle Kommunikation)