Gebäudestrategie im Ev. Kirchenkreis Minden. Stand: 7. Mai 2026
Synodenbeschlusslage
Der Ev. Kirchenkreis Minden hat auf seiner Synode am 5. April 2025 beschlossen, eine Gebäudestrategie zu entwickeln mit dem Ziel, 40% der Kosten für kirchliche Strukuturgeebäude einzusparen. „Kirchliche Strukturgebäude“ sind Kirchen, Kapellen, Gemeindehäuser und Gemeindezentren (= Gemeindehäuser mit Predigtstätte). Pfarrhäuser und andere Immobilien in kirchlichem Eigentum sind von der Planung zunächst ausgenommen. Alle Gemeinden sind angehalten, Vorschläge zu machen, wie dieses Einsparziel erreicht werden kann. Auf ihrer nächsten Tagung wird die Synode des Kirchenkreises am 20. Juni 2026 die Vorschläge beraten und eine Liste der Strukturgebäude beschließen, die dann spätestens bis zum 31.12.2029 aus der kirchlichen Nutzung genommen werden sollen.
Hintergründe und Notwendigkeit der Gebäudestrategie
Notwendig wird diese Einsparung durch die finanzielle Entwicklung in der Ev. Kirche von Westfalen, im Ev. Kirchenkreis Minden und in seinen Kirchengemeinden. Aufgrund eines rapiden Mitgliederrückgangs reduziert sich die auf Kirchensteuer basierte Finanzkraft der Kirche – übrigens in allen Landeskirchen in Deutschland. Für den enormen Mitgliederschwund sind drei Dinge verantwortlich: (1.) der demographische Wandel: Es werden deutlich weniger Kinder geboren als früher. Erst kürzlich ging durch die Presse, dass in 2025 (mal wieder) die niedrigste Geburtenrate in Deutschland seit 1946 zu verzeichnen war; (2.) die stark gestiegenen Kirchenaustritte: Seit der Corona-Zeit treten deutlich mehr Menschen aus der Ev. Kirche aus als zuvor; und (3.) lassen Kirchenmitglieder ihre Kinder nicht mehr so selbstverständlich taufen wie früher. Hinter allen drei Ursachen stehen natürlich tiefere gesellschaftliche Veränderungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten, die zu einer starken Individualisierung einerseits und zu einem großen Relevanzverlust religiöser Gemeinschaften insgesamt geführt haben. Schuld daran ist zumindest in Teilen auch die Ev. Kirche selbst mit ihren internen Krisen (z.B. die sexualisierte Gewalt in der Kirche und der Umgang damit, oder die innerkirchlichen Strukturkrisen).
Kirchliches Finanzwesen und finanzielle Entwicklung im Ev. Kirchenkreis Minden
Die jährlichen Kirchensteuern werden von der Landeskirche erhoben und nach Abzug der Mittel für den die landeskirchlichen Aufgaben an die 26 Kirchenkreise in Westfalen verteilt – bemessen an der Mitgliederzahl eines Kirchenkreises. Der Kirchenkreis verteilt sie nach Abzug der Mittel für die kreiskirchlichen Aufgaben dann an seine Kirchengemeinden. Auch dabei ist die Mitgliederzahl – nun der Gemeinden – entscheidend. Daneben spielen aber auch die kirchlichen Strukturgebäude eine entscheidende Rolle. Denn das Kirchengesetz sieht vor, dass für den Erhalt kirchlicher Immobilien eine sog. Substanzerhaltungsrücklage gebildet und jährlich bedient werden muss. Die Höhe bemisst sich an dem Feuerversicherungswert (1% bei Gemeindehäusern/-zentren und 0,5 bei Kirchen). Diese Erhaltungsrücklage kann bei vermieteten Immobilien durch Mieten erwirtschaftet werden. Bei den kirchlichen Strukturgebäuden ist dies in der Regel nicht möglich, so dass dies aus den jährlichen Kirchensteuerzuweisungen erfolgen muss. Deshalb wird diese im Kirchenkreis Minden in zwei „Töpfen“ ausgezahlt: in der Gebäudepauschale und in der Gemeindegliederpauschale. Die Gebäudepauschale richtet sich nach dem oben genannten Index, während der Rest sich an der Zahl der Mitglieder einer Gemeinde bemisst. Die Gebäudepauschale darf nur für den Substanzerhalt der Strukturgebäude ausgegeben bzw. angespart werden. Weitere Betriebskosten der Gebäude (Strom, Energie, Reinigung, Versicherungen etc.) müssen von der Gemeindegliederpauschale bestritten werden. Dieses Geld fehlt dann für das Personal und das Programm einer Gemeinde.
Die finanzielle Situation stellt sich mit Blick auf die kommenden Jahre bedrohlich dar: Die Mitgliederzahlen schwinden kontinuierlich rapide. Dadurch bedingt schwindet das Kirchensteueraufkommen und somit auch die Summe, die im Kirchenkreis zur Verteilung ankommt. Da die Mitglieder auch vor Ort deutlich weniger werden, sinkt die Kirchensteuerzuweisung an die Gemeinden, die nach der Gemeindegliederpauschale berechnet wird. Während die Mitgliederzahlen sinken, ist aber die Zahl der kirchlichen Strukturgebäude bislang weitgehend konstant geblieben und damit auch die Summe, die als Gebäudepauschale zweckgebunden an die Gemeinden weitergeleitet werden muss. Das bedeutet aber in der Konsequenz, dass sich zukünftig der Anteil der Kirchensteuer, die für die Gebäudepauschale ausgezahlt werden müssen, vergrößern wird, während gleichzeitig der Teil, der für die Gemeindegliederpauschale an die Gemeinden gezahlt werden kann, verringern wird.
Aktuell werden im Kirchenkreis Minden die jährlichen Kirchensteuern zu ca. einem Drittel als Gebäudepauschale zu ca. zwei Dritteln als Gemeindegliederpauschale an die Gemeinden verteilt. Hochrechnungen haben ergeben, dass sich dieses Verhältnis ab 2029 ins Gegenteil verkehren wird, wenn sich am Bestand Strukturgebäude bis dahin nichts ändern sollte. Das würde bedeuten, dass die dann noch zu verteilende Kirchensteuersumme zu zwei Dritteln für den Erhalt von Gebäuden verwendet werden müsste und nur noch ein Drittel für Personal- und Veranstaltungskosten sowie für die laufenden Betriebskosten der Gebäude zur Verfügung stehen würde. Die kirchlichen Strukturgebäude würden nicht mehr dem kirchlichen Auftrag dienen, sondern die Gemeinden müssten ihre finanziellen Mittel weitgehend für den reinen Erhalt ihrer Gebäude einsetzen.
Aufgrund dieser finanziellen Situation und Prognose hat die Synode am 5. April 2025 beschlossen, eine Gebäudestrategie auf den Weg zu bringen, die sie spätestens am 20. Juni 2026 beschließen will, damit dann die Zeit zur Umsetzung genutzt werden kann. Zielpunkt der Umsetzung ist der 31.12.2029. Die Umnutzung kirchlicher Gebäude erfordert auch Innovationen und Investitionen in die dann noch zur kirchlichen Nutzung verbleibenden Gebäude. Dazu muss die Zeit genutzt werden, solange die Kirchengemeinden und der Kirchenkreis noch handlungsfähig sind und zukunftsfähige Entscheidungen treffen können.
Einsparpotenzial
Wird ein kirchliches Strukturgebäude für die kirchliche Nutzung aufgegeben, erhält die Gemeinde für das betreffende Gebäude keine Gebäudepauschale mehr. Die Finanzgemeinschaft des Kirchenkreises muss für dieses Gebäude keine Pauschale mehr im Vorwegabzug leisten, so dass sich die Verteilsumme für die Gemeindegliederpauschalen entsprechend erhöht. Gleichzeitig spart die einzelne Gemeinde die Betriebskosten für ihr abgegebenes Gebäude ein. Dadurch hat die Gemeinde in ihrer Gemeindegliederpauschale mehr Geld für ihr Programm und Personal zur Verfügung.
Der aktuelle Bestand kirchlicher Strukturgebäude und die Mitgliederentwicklung
Im Kirchenkreis Minden sind aktuell 33 Kirchen/Kapellen, 13 Gemeindezentren und 31 Gemeindehäuser in kirchlicher Nutzung (davon wurden 2 Gemeindezentren und 1 Gemeindehaus in den letzten Monaten geschlossen). Davon wurden 3 Kirchen, 12 Gemeindezentren und 27 Gemeindehäuser nach 1945 errichtet – die meisten zwischen den späten 50er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Damals aber waren der Mitgliederbestand und das Finanzaufkommen deutlich höher. Hatte der Ev. Kirchenkreis Minden am 1.1.1990 noch 106.381 Mitglieder, so waren es am 1.5.2026 nur noch 59.845. Damit hat der Kirchenkreis in den letzten 36 Jahren 46.536 Mitglieder und somit 43,74% seiner Mitglieder verloren. Der aktuelle Immobilienbestand entspricht nicht mehr der Größe der Gemeinden.
Im Bereich der alten Bundesrepublik Deutschland wurden zwischen 1945 und 1990 mehr Kirchen, Gemeindezentren und Gemeindehäuser gebaut als in der Zeit zwischen 1517 (Beginn der Reformation) und 1945. Vor allem ab den späten 50er bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts wurden massenhaft kirchliche Strukturgebäude errichtet. Das zeigt sich in den oben genannten Gebäudezahlen auch im Kirchenkreis Minden. In dieser Zeit war man in Westdeutschland der Meinung, die Gemeindeglieder müssten „ihr“ kirchliches Gebäude von zuhause aus am besten zu Fuß erreichen können. Inzwischen aber haben sich die Zeiten radikal gewandelt. Nicht nur die Mitgliederzahlen, auch die Zahl der Teilnehmer/innen an Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen ist inzwischen stark rückläufig. Natürlich muss Kirche in die Offensive gehen und neue Mitglieder gewinnen und ihre Mitglieder neu an Kirche binden. Die Aktion „Kirchenpost“, an der sich auch der Kirchenkreis Minden beteiligt, ist ein aktueller Versuch in diese Richtung. Ev. Kirche muss noch viel mehr für ihre Überzeugungskraft einsetzen. Doch Kirche muss mit der Qualität ihres Profils überzeugen wollen und nicht mit der Quantität ihres Gebäudebestandes. Ob bereits die Menge an Immobilien je für Kirche sprach ist ohnehin zweifelhaft.
Entwicklung der Gebäudestrategie im Rahmen des Mindener Reformprozesses
Im März 2023 hat der Ev. Kirchenkreis Minden einen Reformprozess begonnen, der angesichts der aktuellen Herausforderungen das kirchliche Leben im Mindener Land neu aufstellen soll. Neben den genannten finanziellen sind auch noch die personellen Herausforderungen zu meistern: Deutschlandweit bricht der Nachwuchs in kirchlichen Berufen weg, insbesondere (aber nicht nur!) im Pfarrberuf. Um diese und weitere Probleme zu meistern, haben wir vor drei Jahren sogenannte Personalplanungs- und Kooperationsräume eingerichtet (im Folgenden kurz: „Kooperationsräume“). Die zu ihnen gehörigen Kirchengemeinden planen und koordinieren ihr Personal, ihr Programm und nun auch ihre Gebäude gemeinsam. Im Kirchenkreis Minden vertrauen wir darauf, dass die Reform der Kirche nur in gemeinsamer Kooperation nachhaltig erfolgreich sein kann. Kooperation steht bei uns vor einem „von oben“ angeordneten Zusammenschluss von Gemeinden. Auf diesem unseren Weg werden möglichst viele Menschen im Kirchenkreis und seinen Gemeinden am Reformprozess beteiligt. Wir haben vier Kooperationsräume eingerichtet: „Minden-West“, „Minden-Ost / Porta-Nord“, „Hille“ und „Petershagen“. Jeder Kooperationsraum hat einen sog. „Zukunftsrat“ gebildet, der von Vertretern/innen der jeweils beteiligten Gemeinden besetzt ist. Dieser Rat koordiniert die Personal- und Programmplanungen, organisiert gemeinsame Projekte und Veranstaltungen und nun auch die Entwicklung der Gebäudestrategie im Kooperationsraum. Nun soll das Einsparziel von 40% der Gebäudepauschalen im Kirchenkreis von jedem Kooperationsraum abgebildet werden: Nicht jede einzelne Gemeinde, sondern jeder der vier Kooperationsräume soll 40 % der Kosten einsparen, die für Gebäudepauschalen aktuell gezahlt werden müssen. Der Zukunftsrat eines Kooperationsraumes berät „seine“ Gemeinden und erstellt dann die Liste der kirchlichen Strukturgebäude, von deren Nutzung sich seine Gemeinden trennen werden. Der „Zukunfts-rat“ berät und koordiniert diesen Prozess. Die Beschlüsse aber über die Gebäude, die aus kirchlicher Nut-zung genommen werden sollen, fassen die jeweiligen Presbyterien der beteiligten Gemeinden eines Kooperationsraumes. Es ist also möglich, dass einige Gemeinden mehr und andere weniger einsparen (können), wenn der betreffende Kooperationsraum in Summe 40% seiner Gebäudepauschalen einsparen wird. So hoffen wir, dass der schwierige Prozess des Kleinersetzens nicht dazu führen wird, dass es „Sieger“ und „Verlierer“ unter den beteiligten Gemeinden geben wird. Veränderungen muss es in jeder Gemeinde geben. Aber dies soll in guter Absprache und auf transparente Weise unter größtmöglicher Beteiligung der Gemeindeglieder geschehen und für alle bestmöglich nachvollziehbar sein. Im günstigsten Fall ergänzen sich die Gemeinden mit ihren verbleibenden Gebäuden gegenseitig, so wie sie es schon seit drei Jahren erfolgreich mit ihrem Veranstaltungsprogrammen und bei ihrer Personalplanung in den Kooperationsräumen einüben.
Die Umsetzung der Gebäudestrategie
Wenn die Synode des Kirchenkreises am 20. Juni 2026 die Gebäudestrategien der vier Kooperationsräume beraten und als Gebäudestrategie beschließen wird, kann deren Umsetzung erfolgen. Dafür ist Zeit bis spätestens 31.12.2029. Es wird keinerlei Vorgaben geben, wie die Umsetzung geschehen soll, also wie konkret das jeweilige Gebäude der kirchlichen Nutzung entnommen werden soll. Möglich ist ein Verkauf, eine Vermietung oder Verpachtung, die Nutzung durch einen Trägerverein oder auch ein Abriss. Natürlich ist eine gute Idee der Nachnutzung hilfreich für die Benennung des betreffenden Gebäudes. Es ist aber nicht notwendig, die Form der Nachnutzung schon zur Synode am 20. Juni zu benennen und beschließen zu lassen. Unterschiedliche Formen sollen den jeweiligen Bedingungen vor Ort gerecht werden.
Detailfragen zum Prozess der Gebäudestrategie
(1) Was geschieht, wenn am 31.12.2029 das auf der Liste benannte Gebäude weiterhin in kirchlicher Nutzung einer Gemeinde verbleibt?
Antwort: Dies muss auf der nächsten Tagung der Kreissynode beraten und beschlossen werden. Eine sinnvolle Möglichkeit könnte sein, dass die Finanzgemeinschaft des Kirchenkreises dann ab dem 1.1.2030 die Zahlung der Gebäudepauschale für dieses Gebäude einstellen wird.
(2) Was geschieht, wenn eine Gemeinde sich verweigern sollte, einen eigenen Sparbeitrag zu leisten?
Antwort: Auch das muss auf der Synode beraten und beschlossen werden. Sinnvoll könnte der Vorschlag sein, dieser Gemeinde ab dem 1.1.2023 die bislang gezahlte Gebäudepauschale um 40% zu kürzen.
(3) Was ist, wenn eine Gemeinde freiwillig auf die Zahlung der Gebäudepauschale für ein Strukturgebäude verzichtet, dieses aber weiterhin kirchlich nutzt?
Antwort: Dann ist die Gemeinde durch das Kirchengesetz dazu verpflichtet, die Subtanzerhaltungsrücklage in der Höhe der (nicht mehr ausgezahlten) Gebäudepauschale aus eigenen Mitteln (Kirchensteuern ihrer Gemeindepauschale oder eingeworbene Drittmittel) auf¬zu¬bringen.
(4) Was ist mit Gemeinden, die sich schon früher von Strukturgebäuden getrennt haben? Werden diese jetzt mitberechnet?
Antwort: Berechnungsgrundlage für die Entwicklung der Gebäudestrategie ist die Höhe der Gebäudepauschalen, die im Kirchenkreis Minden in 2025 ausgezahlt wurden. Darauf fußt die perspektivische Planung, die Gebäudestrategie bis Ende 2029 umzusetzen. Frühere Gebäudeschließungen tragen deswegen keinen Beitrag mehr dazu bei, das jetzt gesteckte Einsparziel zu erreichen. Die Synode sollte den Berechnungszeitraum für die Gebäudestrategie vom 1.1.2025 bis 31.12.2029 per Beschluss definieren.
(5) Wenn Gemeinden eines Kooperationsraumes zusätzliche Einnahmequellen neben der Kirchensteuer requirieren, können sie dann diese Einnahmen mit der Höhe der einzusparenden Gebäudepauschalen verrechnet? Wäre es dann ausreichend, entsprechend weniger als 40% im Kooperationsraum einzusparen?
Antwort: Natürlich müssen alle Gemeinden neue Einnahmequellen neben den rückläufigen Kirchensteuern suchen. Gleichwohl führen diese Drittmittel zu einer verbesserten Einnahmesituation für die betreffende Gemeinde, nicht aber zu einem Einsparen der Finanzgemeinschaft, die die Gebäudepauschalen an die Gemeinden austeilen muss. Um die zusätzlichen Einnahmen der Gemeinden mit dem Einsparvolumen verrechnen zu können, müssten sie dazu der gesamten Finanzgemeinschaft zugeführt werden, was aber wohl nicht umsetzbar und auch nicht sinnvoll wäre.
(6) Ist es möglich, auch nur Teile eines Strukturgebäudes (z.B. eines in mehreren Abschnitten errichteten Gemeindehauses) aus der kirchlichen Nutzung zu entfernen, so dass nur Teile der auf dieses Gebäude entfallenden Gebäudepauschale eingespart werden würden?
Antwort: Ja. Die Gebäudepauschale richtet sich nach der Fläche eines Gebäudes für kirchliche Nutzung. Schon jetzt gibt es im Kirchenkreis Gemeindehäuser, die teilvermietet sind. Die Gebäudepauschale würde dann anteilig und nicht in Gänze gekürzt werden.
(7) Wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird – was geschieht dann mit den Erlösen?
Antwort: Sie verbleiben im Eigentum der betreffenden Gemeinde. Die muss sie dann aber zweckgebunden für die Instandhaltung eines anderen kirchlichen Strukturgebäudes nutzen oder in die Substanzerhaltungsrücklage legen.
(8) Eine Gemeinde gibt ein Strukturgebäude ab – z.B. ein Gemeindehaus. Dafür will sie ein anderes Strukturgebäude – z.B. eine Kirche – umbauen, um dort das abgegebene Haus zu kompensieren und z.B. in der Kirche das Gemeindeleben stattfinden lassen zu können. Gibt für die dafür notwendigen Baumaßnahmen Finanzmittel neben der jährlichen Kirchensteuerzuweisungen?
Antwort: Ja, dazu gibt es folgende Möglichkeiten: (1) Mittel können dazu aus der Substanzerhaltungsrücklage der Gemeinde entnommen werden. (2) Die aus Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung des abgegebenen Gebäudes erzielten Erlöse können für die genannten Baumaßnahmen verwendet werden. (3) Aus dem kreiskirchlichen Klimaschutzfond können dafür Finanzmittel beantragt werden. Dieser Fond wurde nach entsprechendem Kirchengesetz auch im Kirchenkreis Minden eingerichtet. Jedes Jahr fließen 4% der Kirchensteuerverteilsumme in diesen Fond. Daraus können 90 % der Kosten einer Baumaßnahme beantragt werden bei 10% Eigenanteil der Gemeinde. Der Fond ist relativ gut gefüllt, weil in den letzten knapp zwei Jahren keine Anträge bewilligt worden sind, da zunächst die Gebäudestrategie des Kirchenkreises abgewartet werden sollte.
Theologische Gedanken zur Gebäudestrategie
Deutlich ist, dass Ev. Kirche auch im Kirchenkreis Minden ihren Gebäudebestand kleiner setzen muss, will sie auch zukünftig handlungsfähig sein und bleiben. Die Zukunft der Kirche hängt nicht an ihrem Gebäudebestand, sondern an dem Ruf und der Sendung durch ihren Herrn und Heiland Jesus Christus: Er ruft sie ins Leben und sendet sie, den Menschen in allen Völkern das Evangelium zu bezeugen (Mt 28,18-20). Gleichzeitig verspricht er seiner Kirche, bei ihr zu sein und zu bleiben bis ans Ende der Weltzeit (ebd.) – und zwar immer da, wo sich zwei oder drei in seinem Namen versammeln (Mt 18,20). Dazu braucht es natürlich bestimmte Orte, auch Gebäude – aber nicht in der Dichte des westdeutschen Kirchen- und Gemeindehausbaus der 1950er- 1980er Jahre. Darum können wir uns von einzelnen Gebäuden trennen, ohne dabei die Identität der Kirche und ihre lebendige Mitte zu gefährden. Die Kleinersetzung ihres Gebäudebestandes eröffnet der Kirche die Chance, ein besser erkennbares Profil zu entwickeln: Kirche ist nicht da, weil es sie schon immer und überall gab und gibt, und sie ist nicht wichtig, weil sie mit ihren Gebäuden in der Fläche aufgestellt ist. Vielmehr ist Kirche relevant, weil sie für etwas steht, was den Menschen guttut und für ihr Zusammenleben wichtig ist und was nur sie den Menschen geben kann: das lebendige und gelebte Evangelium Jesu Christi. Der aber traut es seiner Kirche zu, Licht für die Welt und Salz der Erde zu sein. Die Wirkkraft von Kirche wird im Evangelium also nicht quantitativ, sondern qualitativ bemessen: schon eine einzelne Kerze spendet weithin Licht und nur wenige kleine Salzkörner können eine ganze Speise schmackhaft machen (vgl. Mt 5,13-16). Durch das Kleinersetzen des kirchlichen Gebäudebestandes gefährden wir nicht die Kirche, sondern sichern ihre finanziellen Möglichkeiten, damit sie ihren Auftrag in der Welt erfüllen und den Menschen unserer Zeit die befreiende Kraft des Evangeliums glaubhaft zu bezeugen kann. Halten wir dagegen am aktuellen Gebäudebestand unverrückbar fest, gefährden wir dadurch die finanzielle Grundlage kirchlicher Handlungsfähigkeit. Die Strukturgebäude sollen dem Auftrag der Kirche dienen und nicht umgekehrt. Dann entspricht Kirche nicht nur ihrem geschriebenen Gesetz, sondern auch ihrer evangeliumsgemäßen Bestimmung.
Michael Mertins, Superintendent im Ev. Kirchenkreis Minden