Synodalbeauftragte

Für bestimmte Aufgaben können die Synode und der Kreissynodalvorstand Beauftragungen vornehmen. D. h. es wird nach einer Person gesucht, die fachkompetent für ein bestimmtes Thema und bereit ist, dafür ehren- oder nebenamtlich als Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin zu dienen. Sowohl der Kirchenkreis als auch Presbyterien können dann den Rat und den Sachverstand der beauftragten Person in Anspruch nehmen.

 

Im Evangelischen Kirchenkreis Minden bestehen zurzeit folgende Synodalaufträge: