Minden. Mehrere schwierige Entscheidungen musste am Samstag die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Minden fällen. Bei brütender Hitze kamen rund 100 Delegierte im Mutterhaus der Diakonie Stiftung Salem zusammen. Auf der Tagesordnung standen u. a. die Fragen, welche kirchlichen Gebäude künftig aufgegeben werden oder anders genutzt werden sollen als bisher, um Kosten zu sparen, und ob ein Zusammenschluss mit dem Kirchenkreis Lübbecke angestrebt werden soll.
Hintergrund für die drängende Suche nach Einsparmöglichkeiten ist der deutliche Rückgang an Mitgliedern und somit an Kirchensteuer-Einnahmen. Ursachen sind der demografische Wandel, die seit der Corona-Zeit stark gestiegenen Zahlen an Kirchenaustritten und der Trend, dass Kinder heutzutage nicht mehr so selbstverständlich getauft werden wie früher. Eine Schlüsselrolle spielen darüber hinaus die Fälle sexualisierter Gewalt nicht nur in der katholischen, sondern auch in der evangelischen Kirche und der kirchliche Umgang damit.
Um deutlich zu machen, wie sehr sich die Lage in den letzten Jahrzehnten geändert hat, nannte Superintendent Michael Mertins in seinem Bericht Zahlen, die durchaus für sich selbst sprechen: Am 1. Januar 1990 hatte die evangelische Kirche im Kirchenkreis Minden 106.381 Mitglieder; am 1. Mai 2026 waren es nur noch 59.845. Das entspricht einem Verlust von 46.536 Mitgliedern beziehungsweise 43,74 Prozent.
Aktuell unterhalten die 21 Gemeinden des Kirchenkreises Minden 27 Kirchen und sechs Kapellen, 11 Gemeindezentren und 30 Gemeindehäuser. Davon wurden drei Kirchen, zwölf Gemeindezentren und 27 Gemeindehäuser nach 1945 errichtet, weil man damals – insbesondere in den 50er bis 80er Jahren – in der Bundesrepublik Deutschland davon ausging, dass jedes Gemeindeglied „seine“ Kirche beziehungsweise „sein“ Gemeindehaus zu Fuß erreichen können sollte. Insgesamt sei festzustellen, betonte Mertins, dass in der Bundesrepublik zwischen 1945 und 1990 mehr kirchliche Gebäude gebaut worden seien als seit der Reformation im Jahr 1517 bis 1990.
Es liegt auf der Hand, dass sich hinsichtlich des kirchlichen Gebäudebestands im Laufe der Jahre auch dann ein Missverhältnis entwickelt hat, wenn es im Einzelfall schwer auszuhalten ist, dass wohlmöglich die Kirche, in der man getauft wurde, oder das Gemeindehaus, in dem der Konfirmandenunterricht stattgefunden hat, geschlossen werden soll. Trotzdem sind unter den gegebenen Umständen solche Schritte unvermeidlich und vernünftig zugleich. Denn die Systematik, mit der die Zuweisung finanzieller Mittel an die einzelnen Gemeinden erfolgt, hätte zur Folge, dass künftig Jahr für Jahr von insgesamt sinkenden Gesamtbeträgen anteilig immer noch mehr Geld für die Gebäude („Gebäude-Pauschale“) und noch weniger Geld für die eigentliche Gemeindearbeit („Gemeindeglieder-Pauschale“) zur Verfügung stehen würde. Letztlich muss es aber der Kirche um Menschen gehen und nicht um Gebäude. Auch kann die Quantität kirchlicher Bauwerke keine Priorität haben vor der Qualität der Angebote für ihre Mitglieder.
„Gebäudestrategie“ soll zur Aufgabe diverser kirchlicher Gebäude führen
Nach intensiver Beratung einigten sich die Mitglieder der Synode auf eine gemeinsame „Gebäudestrategie“, die sich aus den Konzepten zusammensetzt, die in den vier Planungs- und Kooperationsräumen des Kirchenkreises für die Synode erarbeitet worden waren. Bis zum 31. Dezember 2029 haben die Planungsräume nun Zeit, die Strategie umzusetzen. Wird das Ziel für einzelne Gebäude nicht erreicht, erhält die Gemeinde ab 2030 für diese Gebäude keine Gebäudepauschale mehr.
Für den Kooperationsraum Hille gilt, dass zehn Gebäude ganz oder teilweise aufgegeben oder zum Beispiel durch Vermietung oder Verkauf neuen Nutzungen zugeführt werden sollen. Im Planungsraum Minden Ost und Porta Nord bestehen entsprechende Pläne für sechs Gebäude; dazu gehört, wie schon vor der Synode bekannt wurde, auch die denkmalgeschützte Lerbecker Kirche. Im Planungsraum Petershagen sollen insgesamt 15 kirchliche Gebäude verkauft, vermietet oder anders als bisher genutzt werden. Im Planungsraum Minden-West sieht das Konzept Änderungen für insgesamt 15 kirchliche Gebäude oder Teile davon vor. Die vier Planungs- und Kooperationsräume erreichen damit voraussichtlich Einsparungen in Höhe von rund 36 (Minden-West) bis 54 Prozent (Petershagen) der Gebäude-Pauschalen. In Bezug auf den ganzen Kirchenkreis lag das Sparziel bei 40 Prozent; rechnet man nun die Zahlen aus allen vier Kooperationsräumen zusammen, werden jetzt sogar rund 44 Prozent erreicht.
„Tendenzbeschluss“: Idee des Zusammenschlusses mit dem Kirchenkreis Lübbecke wird weiterverfolgt
Eng verknüpft mit dem Verlust an Mitgliedern und finanziellen Möglichkeiten ist der Vorschlag des Kirchenkreises Lübbecke, einen Zusammenschluss der beiden Nachbar-Kirchenkreise anzustreben. Der Kirchenkreis Lübbecke hat derzeit rund 10.000 Mitglieder weniger als der Kirchenkreis Minden. Nach einer Zusammenlegung wäre der neue „Kirchenkreis Minden-Lübbecke“ hinsichtlich der Mitgliederzahl wieder so gut aufgestellt wie der Kirchenkreis Minden im Jahr 1990 (s. o.). Miteinander zu agieren statt nebeneinander könnte außerdem Vorteile haben in Bezug auf ein weit verbreitetes Problem: Wie viele andere Organisationen leidet die Kirche unter Fachkräfte- und Nachwuchsmangel. Die Leitungsgremien der beiden Kirchenkreise hoffen, als größerer Kirchenkreis sowohl freiwerdende Pfarrstellen als auch synodale Arbeitsbereiche leichter besetzen zu können. Auch gehen ohnehin viele Menschen im Mühlenkreis davon aus, dass es so wie den „Kreis Minden-Lübbecke“ auch einen „Kirchenkreis Minden-Lübbecke“ geben würde. Neben etlichen Strukturen, die sich in den beiden Kirchenkreisen ähneln, sind das viele gute Gründe, auf einen Zusammenschluss zuzugehen, und so fasste die Synode zumindest schon einmal einen „Tendenzbeschluss“. Sofern in einigen Tagen auch auf der Synode in Lübbecke zum Zusammenschluss tendenziell „ja“ gesagt wird, folgen verbindliche Beschlüsse auf den Synoden im November. Zum 1. Januar 2027 würde dann zunächst eine „pfarramtliche Verbindung“ geschlossen mit der Folge, dass Michael Mertins Superintendent beider Kirchenkreise würde. Die rechtsgültige Vereinigung zum Kirchenkreis Minden-Lübbecke könnte dann zum 1. Januar 2029 erfolgen. Dann würde eine gemeinsame Synode den Superintendenten und die Mitglieder der Ausschüsse wählen.
Synode beschließt „Rahmenschutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt“
Deutlich leichter als der Beschluss zur Gebäudestrategie fiel der Synode die Zustimmung zum „Rahmenschutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt“. Gemeinsam mit den Kirchenkreisen Herford, Lübbecke und Vlotho ist ein Konzept entwickelt worden, das Standards dafür festlegt, wie die Kirchenkreise künftig mit dem Thema Sexualisierte Gewalt umgehen wollen. Das Konzept definiert klar, was sexualisierte Gewalt ist und wo sie bereits beginnt, und bekennt sich unmissverständlich zu der Verpflichtung, sexualisierte Gewalt in Kirche und Gesellschaft nicht zuzulassen. Es gibt darüber hinaus Richtlinien für Präventionsarbeit und Schutzkonzepte vor und bietet konkrete To-Do-Listen, was im Meldefall zu tun und was bei einem Interventionsverfahren zu beachten ist.