Ein schweres, aber wichtiges und sensibles Thema hatte die gemeinsame Klausurtagung aller hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in den Kirchenkreisen Herford, Vlotho, Minden und Lübbecke, vom 2. bis 4. Mai im Kloster Frenswegen bei Nordhorn. Die Wahrung persönlicher Grenzen, die Prävention sexualisierter Gewalt und die Entwicklung eines gemeinsames Schutzkonzepts im Bereich der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit der vier beteiligten Kirchenkreise stand bereits das zweite Mal auf dem Stundenplan der insgesamt 50 Jugendreferentinnen und Jugendreferenten unter der Leitung von Katrin Eckelmann (Jugendreferat Vlotho), Jürgen Ennen (Amt für Jugendarbeit Herford), Friedrich Kasten (Juenger Unterwegs Minden) und Benjamin Tinz (Jugendpfarramt Lübbecke). Schon im vergangenen September, im ersten Teil der insgesamt sechstägigen Schulung, setzten sich die Teilnehmenden mit Erscheinungsformen von und Hinweisen auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie verschiedensten Täterstrategien und Handlungsperspektiven auseinander. Jetzt, im zweiten Teil, stand die Entwicklung eines entsprechenden Schutzkonzepts für die Kinder- und Jugendarbeit in den vier Kirchenkreisen im Fokus. Insbesondere ein gemeinsamer und verbindlicher Verhaltenskodex, eine Vorlage für eine standardisierte Risikoanalyse für Einrichtungen, Räumlichkeiten und Strukturen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und ein detaillierter Interventionsplan für den Fall der Fälle wurden er- bzw. bearbeitet und diskutiert. Teils erschreckend plastisch und in hohem Maße anschaulich, brachten, wie bereits im ersten Teil der Schulung, die beiden Fachreferenten Susanne Egerding und Florian Stricker von der ärztlichen Kinderschutzambulanz des DRK-Münster den Schulungsteilnehmenden die Thematik mit anonymisierten Beispielen und kleinen Rollenspielen näher. Am Ende des Seminars stand, neben vielen, teils bedrückenden Einblicken in die Arbeit mit Betroffenen sexualisierter Gewalt, ein weit ausgearbeiteter Entwurf eines Schutzkonzepts, das voraussichtlich Ende 2022 in der Kinder- und Jugendarbeit der beteiligten Kirchenkreise zum Tragen kommen wird.
Zwar geht man im Bereich der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit seit vielen Jahren offen und transparent mit dem Thema der sexuellen Selbstbestimmung und der Wahrung persönlicher Grenzen um, trotzdem ist im Rahmen des neuen Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) aktuell eine intensive Beschäftigung mit dem Thema in allen Bereichen der westfälischen Landeskirche notwendig. Hier ergänzte Kerstin Böger-Fischer, als Multiplikatorin für die Inhalte des Kirchengesetzes, die Schulung um die verbindlichen landeskirchlichen Vorgaben in dem Bereich. „Wir sind uns als Träger von kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit bewusst, dass die Teilnehmenden unserer Angebote durchaus dem Risiko der sexualisierten Gewalt und der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ausgesetzt sind und unternehmen alles in unserer Macht Stehende, um dieses Risiko zu minimieren. Durch die Thematisierung der Problematik in Schulungen und im alltäglichen Umgang miteinander, wirken wir einer Tabuisierung des Themas und Räumen des Schweigens und Wegsehens nach bestem Maß entgegen“, so Jugendpfarrer Benjamin Tinz.
(Beitrag von Friedrich Kasten / juenger unterwegs)