Minden. Langsam, aber sicher sinken die Temperaturen; parallel dazu steigt bei vielen Menschen die Angst, durch Heiz- und Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Viele von ihnen können nun auf Unterstützung hoffen durch ein neues Angebot des Evangelischen Kirchenkreises Minden.

Ab sofort können sich Ratsuchende mittwochs von 14 bis 17.30 Uhr im Martinihaus (Martinikirchhof 7) rund um das Thema „Energiehilfen“ informieren lassen und unter bestimmten Voraussetzungen auch konkrete wirtschaftliche Unterstützung beantragen.

Antragsberechtigt sind zum Beispiel Personen, die allein leben und monatlich bis zu 2.510 Euro netto zur Verfügung haben. Für größere Haushalte erhöht sich der Betrag je nach Anzahl der Personen und gestaffelt je nach Altersstufen. D. h.,  in der Regel ist berechtigt, einen Antrag zu stellen, wer Wohngeld oder Leistungen nach SGB I oder II bezieht oder auch ohne solche Bezüge mit einem entsprechend niedrigen Budget auskommen muss.

„Konkret unterstützen können wir zum Beispiel bei Jahresabrechnungen für Heizkosten, Strom und Betriebskosten, die deutlich höher ausfallen als in der Vergangenheit“, erklärt Elke Bikowski. Sie steht gemeinsam mit ihren Kolleginnen Anna Gasiewski und Suzan Azer im Martinihaus für Fragen zu den Energiehilfen bereit. Das Team hilft auch bei der Antragstellung, prüft die Unterlagen und entscheidet im Vieraugenprinzip über die Vergabe der Mittel. Regulär sind die drei eigentlich für die Flüchtlingsberatung des Kirchenkreises tätig; das Thema Energiehilfen übernehmen sie vorübergehend zusätzlich. „Dabei möchten wir betonen, dass unser Energiehilfen-Angebot keineswegs nur für Geflüchtete gilt, sondern grundsätzlich für alle bedürftigen Bürgerinnen und Bürger“, ergänzt Bikowski.

Förderfähig ist auch die Anschaffung von „weißer Ware“, wenn Geräte wie Kühlschränke, Herde oder Waschmaschinen nachweislich kaputt gegangen sind und ein Ersatzgerät mit höherer Energieeffizienz-Klasse mit einem Wert von bis zu 800 Euro angeschafft wird. Alle Unterstützungsleistungen werden unbar übergeben. Auch ein Kontingent an Lebensmittelgutscheinen steht zur Verfügung. „Außerdem können wir für Kinder aus bedürftigen Familien, die eingeschult werden, die Schul-Erstausstattung finanzieren“, ergänzt Gasiewski, „und auch dann, wenn ein wichtiges Möbelstück wie zum Beispiel ein Kinderbett defekt ist, können wir helfen.“

Hintergrund für das neue Angebot im Martinihaus ist eine Entscheidung der Evangelischen Landeskirche von Westfalen (EKvW) im Zusammenhang mit der „Energiepauschale“, die der Bund im September 2022 gezahlt hatte. Damals erhielt jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer 300 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten und Lebenshaltungskosten. Da die Energiepauschale versteuert wurde, fiel auch Kirchensteuer an. Die EKvW beschloss, diese zusätzlichen Kirchensteuer-Einnahmen komplett als „Energiehilfen der Kirchen“ an Personen weiterzugeben, die durch Energie- und Heizkosten und allgemein durch Preissteigerungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Mit einer Förderung aus diesem Energiehilfen-Fonds der EKvW ist es nun dem Kirchenkreis Minden möglich, für das Beratungsteam aus Elke Bikowski, Anna Gasiewski und Suzan Azer zehn Wochenstunden zusätzlich zu finanzieren. Außerdem stellte die EKvW insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung, die nun als Einzelfallhilfen an Bedürftige vergeben werden.

Parallel zur Evangelischen Kirche von Westfalen hat auch das Land Nordrhein-Westfalen ein Hilfspaket mit dem Ziel zusammengestellt, Menschen zu unterstützen, bei denen aufgrund der gestiegenen Preise für Energie und Lebenshaltung das Geld nicht reicht. Aus diesem „Stärkungspakt NRW“ hat die Stadt Minden Geld erhalten, das an Bedürftige weitergegeben werden soll. „Auf dem Weg eines sogenannten ‚Beleihungsvertrags‘ hat uns die Stadt Minden weitere 20.000 Euro zur Verfügung gestellt, so dass wir nun bis Ende des Jahres insgesamt 40.000 Euro vergeben können“, berichtet Superintendent Michael Mertins. „Über dieses vertrauensvolle Miteinander von Kirche und Stadt und überhaupt über diese Möglichkeit, Menschen zu unterstützen, die Hilfe brauchen, freuen wir uns sehr.“

Welche Unterlagen für einen Antrag benötigt werden und wie das Antragsformular aussieht, steht hier.