Minden. Für das kommende Jahr 2023 erhält der Evangelische Kirchenkreis Minden voraussichtlich 10.431.500 Euro an Kirchensteuern. Das ist zwar viel Geld, bedeutet für die Gemeinden aber dennoch Einschränkungen. Warum das so ist, erläuterte am Freitag im Rahmen der Herbstsynode der Verwaltungsleiter des Kirchenkreises, Ulrich Schlomann.

1,2 Millionen Euro sind für die Arbeit in den Evangelischen Kindertageseinrichtungen bestimmt. Vier Prozent der Kirchensteuereinnahmen fließen ab 2023 auf Beschluss der Landeskirche (EKvW) grundsätzlich in Maßnahmen des Klimaschutzes. Diese „Klima-Pauschale“ setzt die Evangelische Kirche in Westfalen dafür ein, bis Ende 2035 klimaneutral zu werden. Für den Kirchenkreis Minden beläuft sich die Klima-Pauschale für 2023 auf 417.300 Euro.

Insgesamt bleiben danach für die Arbeit in den Gemeinden des Kirchenkreises Minden 8.814.200 Euro übrig. Davon bekommen die 22 evangelischen Gemeinden in Minden, Petershagen, Hille und Porta Westfalica 5.248.325 Euro für die eigentliche Gemeindearbeit und 1.131.340 Euro für die Instandhaltung ihrer Gebäude. Einige wenige Gemeinden erhalten kleinere Sonderzuweisungen etwa, weil sie ein Angebot „von überörtlicher Bedeutung“ unterhalten (103.250 Euro). Insgesamt entspricht das 6.379.665 Euro für die Gemeinden. Im Jahr zuvor waren es 6.868.639 Euro, also fast eine halbe Million mehr. Allerdings kann der Kirchenkreis den Betrag für die Klimaschutz-Arbeit zumindest für das kommende Jahr noch aus Rücklagen ersetzen (417.300 Euro), so dass sich die Differenz zum Vorjahr reduziert.

Für Aufgaben des Kirchenkreises wie Jugendarbeit, Flüchtlingsberatung und Verwaltung stehen im kommenden Jahr 2.748.585 Euro zur Verfügung; 2022 waren es 3.014.250 Euro, also gut eine Viertelmillion mehr. Somit steht der Kirchenkreis in einer von Inflation geprägten Zeit vor der Herausforderung, mit deutlich geringeren finanziellen Mitteln auszukommen.

Erneut ist die Anzahl der Kirchenmitglieder zurückgegangen: Aktuell hat der Kirchenkreis 67.066 Mitglieder; vor einem Jahr waren es 68.684. Aufgrund des demografischen Wandels und durch Kirchenaustritte werden die Zahlen mit großer Wahrscheinlichkeit auch weiterhin sinken. Demzufolge werden auch die Zuweisungen an Kirchensteuern in den nächsten Jahren weiter abnehmen.

Immer schwieriger wird es darüber hinaus, frei werdende Pfarrstellen erneut zu besetzen. Wie Superintendent Michael Mertins berichtete, werden für die Wiederbesetzung einer ganzen Stelle aktuell mindestens 3.000 Gemeindeglieder gebraucht. Immer öfter werden letztlich nur Stellen mit eingeschränktem Dienstumfang genehmigt, für die sich dann aber – gerade im Mindener Land als nördlichstem Außenposten der Landeskirche – nur wenige Bewerber*innen interessieren.

Um in diesem Bereich künftig flexibler agieren zu können, diskutierte die Synode eine Änderung der Finanzsatzung und die Einrichtung sogenannter Personal-Planungsräume. Dabei geht es im Kern darum, dass jeweils mehrere Gemeinden gemeinsam für die pastorale Versorgung einer Region verantwortlich sind. Auf diese Weise entstehen mehr Möglichkeiten, freie Pfarrstellen zu besetzen, zum Beispiel auch durch die Bildung interprofessioneller Personal-Teams aus Pfarrer*innen und Gemeindepädagog*innen oder Diakon*innen. Ein Beschluss zu diesem Thema ist für die Synode im April 2023 vorgesehen.

Neben den Haushaltsplänen beriet die Synode auch Maßnahmen zum Klimaschutz. Dazu wurde entschieden, gemeinsam mit dem Kirchenkreis Lübbecke und mit Hilfe von Fördergeldern einen Klimaschutzmanager oder eine Klimaschutzmanagerin anzustellen