Minden. Auf Präsenz-Gottesdienste zu verzichten, ist generell für Kirchengemeinden schmerzlich. An den hohen kirchlichen Feiertagen wie Weihnachten und Ostern ist es umso schmerzlicher. „Trotzdem wird es auch jetzt zu Ostern voraussichtlich genau darauf hinauslaufen“, sagt Michael Mertins, der Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Minden.
Zwar liegt die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen noch nicht vor, so dass detaillierte Planungen noch nicht möglich sind. Dennoch gilt: Die Position der Evangelischen Landeskirche von Westfalen (EKvW) ist eindeutig und dieser Position haben sich die Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises angeschlossen.
Wie in den Verordnungen des Bundes und der Länder spielt auch in den „Corona-Updates“ der Landeskirche der Inzidenzwert eine Schlüsselrolle. In der aktuell gültigen Fassung heißt es für den Fall, dass der Inzidenzwert über 100 liegt: „Weiterhin Verzicht auf Gottesdienste in physischer Präsenz mit Ausnahme kirchlicher Bestattungen. Das gottesdienstliche Angebot konzentriert sich auf nicht-präsentische Angebote.“
„Da wir in Minden und Umgebung deutlich über 100 liegen, sollten wir wie schon letztes Jahr zu Ostern und zu Weihnachten auch jetzt wieder auf Präsenzgottesdienste verzichten“, erklärt Mertins. „Wir nehmen uns zurück im Interesse der Allgemeinheit und wir schützen Leben – genau das entspricht unserer christlichen Grundhaltung, auch dann, wenn wir dafür so wie jetzt auf vieles verzichten müssen.“
Andere Religionsgemeinschaften wie zum Beispiel einige katholische Gemeinden und etliche Freikirchen sehen das zwar anders – und können das auch tun aufgrund der Gesetzeslage. Das deutsche Grundgesetz garantiert Religionsfreiheit und weil das so ist, können auch Corona-Schutz-Verordnungen zwar vieles andere verbieten, aber Gottesdienste nicht. Die Kreise, die Länder und der Bund können lediglich Rahmenbedingungen abstecken und den Kirchen „empfehlen“, auf gottesdienstliche Versammlungen zu verzichten. Deshalb beschreibt zum Beispiel die neue Corona-Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke, dass die Teilnehmerzahl an Gottesdiensten ab sofort noch einmal um 30 Prozent zu reduzieren ist und dass allerhöchstens 100 Teilnehmende innerhalb von Kirchen und 250 Teilnehmende unter freiem Himmel zugelassen sind. Parallel dazu bittet der Kreis den Kirchenkreis, diesen Handlungsspielraum nicht auszuschöpfen, sondern auf Präsenzgottesdienste zu verzichten und stattdessen digitale Ostergottesdienste anzubieten. Der Evangelische Kirchenkreis Minden empfiehlt angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen seinen Gemeinden, dieser Bitte zu folgen.
„Um im Detail sagen zu können, welche Angebote wir unter diesen Umständen zu Ostern machen können, müssen wir die neue Corona-Schutzverordnung aus Düsseldorf abwarten und uns in den Gemeinden abstimmen“, sagt Mertins. Natürlich habe es bereits konkrete Planungen gegeben, die nun aber wieder hinfällig seien. Viele Gemeinden hätten gern Auferstehungsfeiern unter freiem Himmel zum Beispiel auf Friedhöfen angeboten, was nun aber nicht möglich ist, weil zum aktuellen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz ein Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen gehört.
Man werde sich also auf digitale Formate und geöffnete Kirchen konzentrieren; zu Beginn der Woche vor Ostern werde es dazu genaue Informationen geben, erklärt Mertins.