Minden. Das „NesT“-Programm der Bundesregierung machte es möglich, dass zwei Flüchtlingsfamilien, die ursprünglich aus dem Sudan und aus Syrien kommen, jetzt in Minden ein neues und sicheres Zuhause gefunden haben. „NesT“ steht für Neustart im Team. Beide Familien haben gemeinsam, dass sie in dem Land, in das sie ursprünglich geflohen sind, nicht bleiben konnten, weil sie auch dort weiterhin existenziell gefährdet waren. Im Gegensatz zum bislang rein staatlichen „Resettlement“ arbeiten bei diesem Pilotprogramm Staat und Zivilgesellschaft eng zusammen.

Dem NesT-Programm gemäß werden die beiden Familien in Minden jeweils von einer fünfköpfigen Mentor*innen-Gruppe unterstützt und begleitet. Darüber hinaus engagiert sich für die Familie aus dem Sudan die Stadt Minden und für die Familie aus Syrien der Evangelische Kirchenkreis Minden. Die Wohnung für die Familie aus dem Sudan hat die Stadt angemietet und die Wohnung für die Familie aus Syrien der Kirchenkreis.

Die syrische Familie (Foto) ist 2012 geflohen und hat bis zur Einreise in Deutschland im Libanon gelebt. Seit August 2021 wohnt sie in Minden. Die Söhne sind 15 und 13 Jahre alt. Die beiden gehen zur Schule und besuchen internationale Förderklassen. Ihre Eltern stehen auf der Warteliste für den nächsten Integrationskurs. Gemeinsam mit der ehrenamtlichen Mentor*innen-Gruppe betreuen auch die Flüchtlingsberater*innen des Kirchenkreises, Oliver Roth, Elke Bikowski, Anna Gasiewski und Suzan Azer die Familie.  Eine Schlüsselrolle spielt Suzan Azer (auf dem Foto ganz rechts), die fließend Arabisch spricht und die der Familie immer wieder als Übersetzerin zur Seite steht. Sowohl die Eltern als auch die Söhne haben in Minden bereits erste Kontakte geknüpft. So engagieren sich zum Beispiel der Vater und der ältere Sohn ehrenamtlich in der Fahrradwerkstatt der evangelischen Flüchtlingsberatung.

Die Familie aus dem Sudan ist seit Anfang Dezember 2021 in Minden. Die Fünf sind „sehr glücklich, nun endlich sicher und dankbar, hier sehr freundlich aufgenommen worden zu sein“, berichtet die zuständige Mitarbeiterin in der Stabsstelle Integration der Stadt Minden, Gisela Posch. Ihr ist es über das Bündnis „Seebrücke Minden“ gelungen, fünf Mentorinnen zu finden, die sich nun rund ein Jahr abwechselnd um die Familie kümmern. Drei stehen noch im Berufsleben, zwei sind Rentnerinnen.

Die Mentorinnen haben sich zunächst um die Versorgung mit Lebensmitteln gekümmert und Kontakte mit Ärzten aufgenommen, sich auch um Coronaschutzimpfungen und Untersuchungen bemüht sowie den Kontakt zur Schule hergestellt, wo die drei Jungen inzwischen eine internationale Klasse besuchen. Des Weiteren mussten Behördengänge begleitet, Dokumente übersetzt und Anträge auf Leistungen nach dem SGB II ausgefüllt werden. Das Jobcenter des Kreises Minden-Lübbecke übernimmt die Nebenkosten für die Wohnung und stellt die Hilfe zum Lebensunterhalt.

Die Aufenthaltserlaubnis (§ 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz) für die beiden in Minden aufgenommenen Familien gilt zunächst für drei Jahre. Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.

Superintendent Michael Mertins freut sich, dass die beiden Familien mit Hilfe des NesT-Programms nun eine neue Bleibe in Minden gefunden haben. „Ganz im Sinne der Seebrücke-Initiative, der sich Minden vor rund anderthalb Jahre angeschlossen hat, haben dank NesT immerhin neun Personen in unserer Stadt einen ‚sicheren Hafen‘ gefunden – und das ohne auf einer der gefährlichen Fluchtrouten ihr Leben riskieren zu müssen“, sagt er und würde sich wünschen, dass sich noch weitere Mindener Mentor*innen-Gruppen gründen.

Wer sich näher über das NesT-Programm informieren möchte und sich vorstellen kann, eventuell selbst Teil eines NesT-Mentor*innen-Teams zu werden, kann sich bei der Flüchtlingsberatung des Kirchenkreises melden (Elke Bikowski, Mail: fluechtlingspaten@kirchenkreis-minden.de).

Das NesT-Programm im Überblick

  • Weltweit brauchen laut UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees = Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) rund 1,4 Millionen besonders schutzbedürftige Menschen dringend eine Chance, in einem anderen Land zu leben als im Erstzufluchtsstaat. Seit 2014 gehört auch Deutschland zu den Ländern, die ein solches „Resettlement“ ermöglichen. 500 Menschen, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden mit dem Pilotprojekt zusätzlich in der Bundesrepublik aufgenommen. Im Gegensatz zum bislang rein staatlichen Resettlement arbeiten bei dem Pilotprogramm Staat und Zivilgesellschaft eng zusammen.
  • Bei „NesT“ („Neustart im Team“) schließen sich mindestens fünf ehrenamtliche Mentor*innen zusammen, um einer Flüchtlingsfamilie oder auch einer Einzelperson in Deutschland einen guten Start zu ermöglichen. Sie stellen für zwei Jahre eine Wohnung zur Verfügung oder bringen dafür die Miete auf. Außerdem unterstützen sie die Geflüchteten im ersten Jahr nach der Einreise ideell, also zum Beispiel bei Behördengängen und beim Kennenlernen des neuen Umfelds.
  • Sobald sich eine Mentor*innen-Gruppe gefunden hat, eine Wohnung zur Verfügung steht und die Ehrenamtlichen entsprechende Schulungen besucht haben, schlägt das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge eine Familie oder Einzelperson aus dem Kreis der von UNHCR ausgewählten Personen vor. Menschen, die über das NesT-Programm nach Deutschland kommen, müssen keinen Asylantrag stellen. Sie bekommen eine verlängerte Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und haben Anspruch auf Integrationskurse, auf Zugang zum Arbeitsmarkt und auf Sozialleistungen. Rechtlich sind sie weitestgehend Flüchtlingen gleichgestellt, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind.
  • Die „besondere Schutzbedürftigkeit“ stellt das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fest und vermittelt die Personen in einen sicheren Drittstaat. Beteiligt an dem Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland ist auch das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Ziele von „NesT“ sind neben dem Schutzgedanken insbesondere die Erleichterung der Integration von Flüchtlingen durch bürgerschaftliches Engagement, die Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Flüchtlingen durch sofortigen Kontakt und die Unterstützung bei gesellschaftlicher Teilhabe.
  • Das Engagement der evangelischen Kirche in Westfalen für das Resettlement-Programm geht auf einen Beschluss der Landessynode im Jahr 2017 zurück. Damals wurde entschieden, dass die westfälische Landeskirche 100 bis 120 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen einen Neustart in Nordrhein-Westfalen ermöglichen will. Die Koordination ist beim Institut für Kirche und Gesellschaft in der Zivilgesellschaftlichen Kontaktstelle Villigst (ZKV) angesiedelt. Mit einem Garantiefonds unterstützt die Landeskirche Mentoring-Gruppen in Kirchengemeinden und –kreisen finanziell.
  • Weitere Informationen gibt es hier: https://www.neustartimteam.de/; https://kircheundgesellschaft.de/projekte/neustart-im-team-nest/

(Beitrag von Carola Mackenbrock / Kirchenkreis Minden und Susann Lewerenz / Stadt Minden)