Stiftung Evangelische Kirche im Mindener Land

„Damit Gutes bleibt“: Unter diesem Motto hat der Evangelische Kirchenkreis Minden zum Jahreswechsel 2020 / 21 die „Stiftung Evangelische Kirche im Mindener Land“ gegründet. Hintergrund dafür ist: Immer wieder geraten Gemeinden in Not, weil ihre Kirchen saniert werden müssen und dabei hohe Kosten entstehen.
Aktuelle Beispiele sind etwa die St.-Marien-Kirche aus dem 11. Jahrhundert in Minden und die Katharinenkirche in Windheim aus dem 13. Jahrhundert. Die Sanierung des St.-Marien-Kirchturms kostet rund 5,5 Millionen Euro, die Sanierung der Außenfassade der Kirche in Windheim rund 300.000 Euro.  Kosten wie diese können allein aus Kirchensteuermitteln nicht getragen  werden.
Damit Gutes wie die Marien- und die Katharinenkirche dennoch bleiben kann, hat der Kirchenkreis die Stiftung gegründet. Der Stiftungsrat unter dem Vorsitz von Superintendent Michael Mertins hofft auf die Unterstützung von Spender*innen und  Zustifter*innen, damit das Stiftungskapital und damit die Handlungsfähigkeit der Stiftung wachsen können.
Kirchliche Stiftungen haben eine lange Tradition. Schon im Mittelalter wurden Stiftungen errichtet mit dem Zweck, besonders langfristige kirchliche Ziele zu verfolgen. Viele dieser altehrwürdigen Stiftungen bestehen bis heute.
Stiftungen stellen sicher, dass Menschen große Aufgaben über Generationen hinweg verfolgen. Kernidee des Stiftungswesens ist es, Kapital dauerhaft festzulegen und mit den Erträgen daraus den Stiftungszweck zu erfüllen. Dieser Tradition folgend will die Stiftung dazu beitragen, dass evangelische Kirchen in der Region erhalten bleiben – dauerhaft und nachhaltig. Ein weiterer Stiftungszweck ist die Unterstützung von Angeboten der evangelischen Kirche wie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Seelsorge und Kirchenmusik.
Wer die Stiftung unterstützen möchte, hat dazu mehrere Möglichkeiten.
Spenden werden zeitnah verwendet – spätestens, dem Gesetz gemäß, nach 24 Monaten. Spendengelder sind insbesondere dann eine gute Form der Unterstützung, wenn es gilt, akut zum Beispiel die Sanierung eines maroden Kirchturms zu unterstützen. Spenden sind als Einzelspenden möglich (zum Beispiel gleich hier auf der Internetseite des Kirchenkreises online), als Dauerspenden, als Anlassspenden oder auch über testamentarische Verfügungen.

Zustiftungen erhöhen auf Dauer das Stiftungsvermögen. Das Kapital bleibt erhalten und die Erträge daraus sorgen nachhaltig und langfristig dafür, dass die Stiftung arbeiten kann. Bei besonders hohen Zustiftungen kann festgelegt werden, für welchen Zweck die Erträge gedacht sind. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit, durch zweckgebundene Zustiftungen die fortlaufende Pflege eines besonderen Gemäldes oder die Konzerte in einer bestimmten Kirche sicherzustellen. Zustiftungen sind sowohl zu Lebzeiten möglich als auch per Testament.

Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stiftung: https://www.stiftung-ev-kirche-mindener-land.de