Kirchensteuer

Während schon in den ältesten christlichen Gemeinden Kollekten gesammelt wurden,  ist die Kirchensteuer noch eine recht junge Erscheinung. In der bekannten Form gibt es sie seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Dass sie gemeinsam mit anderen Steuern vom Staat eingezogen und dann an die Kirchen weiter gegeben wird, ist eine deutsche Besonderheit und erst seit 1919 der Fall.
Aktuell ist es so, dass in Deutschland alle Menschen, die Mitglieder in der evangelischen oder katholischen Kirche sind, Kirchensteuer zahlen – sofern sie ein Einkommen haben, das zu versteuern ist. Wer nicht Einkommenssteuer-pflichtig ist, zahlt auch keine Kirchensteuer: Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner haben  in der Regel kein Einkommen, das sie versteuern müssten.
Die Idee hinter dieser Regelung ist, dass kirchliche Arbeit solidarisch gemeinsam von den Mitgliedern der Kirchen getragen wird. Wer kein eigenes (zu versteuerndes) Einkommen hat, muss auch nichts zahlen. Alle anderen geben jeweils einen Betrag, der neun Prozent ihrer Lohn- und Einkommenssteuer entspricht. Dieser Prozentsatz ist bei allen Arbeitnehmerinnen und –nehmern gleich, unabhängig von der Höhe der Einkünfte. D. h., wer viel verdient, gibt auch mehr für seine Kirche ab. Dabei gilt die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe – sie wird also direkt vom Brutto-Einkommen abgezogen. Dadurch verringert sich unter dem Strich die Einkommenssteuer.
Der weitaus größte Teil der Kirchensteuer fließt in die Gemeindearbeit. Darüber hinaus ermöglicht die Kirchensteuer zum Beispiel die Betreuung in Kindertageseinrichtungen (KiTa’s), Religionsunterricht, Erwachsenenbildung, Seelsorge, Beratung und Diakonie.
Von diesem breiten Angebot profitieren alle Mitglieder der Gemeinschaft gleichermaßen. Damit das Modell insgesamt gut funktioniert, ist jede einzelne Kirchensteuerzahlung wichtig – und ein Schatz, den die Kirche dankbar zu schätzen weiß.
Über die Verwendung der Gelder entscheiden sorgfältig und gewissenhaft demokratisch gewählte Gremien, auf die man sich verlassen kann. In die Haushaltspläne von Gemeinden können interessierte Mitglieder jederzeit Einsicht nehmen und schauen, wieviel Geld wofür investiert wird.
Von 100 Euro Kirchensteuer gehen im Evangelischen Kirchenkreis Minden durchschnittlich 75 Euro in die Gemeindearbeit. Rund 25 Euro stehen für Aufgaben des Kirchenkreises zur Verfügung.

Der Kirchenkreis ist die Leitungs- und Verwaltungsebene; außerdem unterhält er Arbeitsbereiche und synodale Dienste, die in folgende Fachbereiche gegliedert sind:

  • Gottesdienst, Kirchenmusik und Kulturarbeit
  • Seelsorge und Beratung
  • Diakonie und gesellschaftliche Verantwortung
  • Mission und Ökumene
  • Bildung und Erziehung
  • Leitung (einschließlich Öffentlichkeitsarbeit) und Verwaltung